Sonntag, 28. September 2008

Eckart Spoo 9/11 Event Berlin

9/11 Event Berlin - Russ. Haus 5.9.08 - Eckart Spoo Podiumsdiskussion zum Thema 11. September







Hintergrund:
Anzeige gegen die Bundesregierung (Friedensratschlag): "'Anzeige wg. Vorbereitung eines Angriffskrieges'
Ein Fall für die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin"
In: Frankfurter Rundschau Nr. 265/46 vom 14. November 2001, S. 5

Humanistische Union: Veranstaltungen: Bürgerrechtspreise: Fritz-Bauer-Preis: 2001: Eröffnungsansprache: "Fritz-Bauer-Preis 2001 an Erstunterzeichnende des 'Fahnenflucht-Aufrufs' zum Kosovo-Krieg"
U. a. Eckart Spoo


Eckart Spoo – Wikipedia: "Eckart Spoo (* 1936) ist ein deutscher Journalist und Publizist.

Spoo besuchte das Stiftisch-Humanistische Gymnasium in Mönchengladbach bis zum Abitur 1956. 1962-1997 war er Redakteur der Frankfurter Rundschau, wo er oft gesellschaftskritische Reportagen aus einer linkssozialistischen Perspektive heraus veröffentlichte. 1997 schied er aus der Redaktion der FR aus und gründete gemeinsam mit anderen Journalisten die Zeitschrift Ossietzky.

1970-1986 war Spoo Vorsitzender der Deutschen Journalisten-Union (dju) in der IG Druck und Papier. Im Jahr 2003 hielt Spoo zahlreiche Reden auf Demonstrationen gegen den Irak-Krieg. Seit 2006 ist er außerdem berufenes Mitglied im Stiftungsrat der Bewegungsstiftung. Spoo lebt in Berlin."


Die Tochter von Eckart

ver.di: Sibylle Spoo: "Sibylle Spoo

Sibylle Spoo wurde 1961 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur studierte sie Jura und sie begann nach dem Examen ihre Arbeit in gewerkschaftlichen Organisationen. Bei der Deutschen Postgewerkschaft begann sie im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung zu wirken. Die zugelassene Rechtsanwältin arbeitet seit der ver.di-Gründung im Fachbereich 9 als Bereichsleiterin Mitbestimmung und Branchenpolitik, Frauen und Gleichstellung. In ihrer knappen Zeit neben Beruf, begleitet sie ein Amt als ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht.

Sibylle Spoo begleitet seit Gründung der Kabel Deutschland GmbH das Mandat als Mitglied im Aufsichtsrat."
http://tk-it.verdi.de/wahl_dtag/sibylle_spoo

(Sybille und ich haben gleichen Ururgroßvater Philip Spoo)

Donnerstag, 18. September 2008

Zender Ahnen

Generation Nr. 0 Mormonendatenbank



Laurentius (oder Lenz) Zender und Sybilla Heiligers (oder Hilgers) Lebensort: Kerpen. Gemäß Urkunden war er beim Millitär (Regierungszeit von Spiegelberg?) und lebte dann gemäß Ortgeschichte auf Burg Kerpen.

Offensicht war die Schrift schwer lesbar. Wahrscheinlicher wie der Name Heiligers ist Hilgers (vgl Pate v. Sohn Michael)





Kinder von Laurentius Zender und Sybilla Hilgers

i. MICHAEL ZENDER1 geboren am 28 Oktober 1697

?



Nachkommen des Michael Zender





Generation Nr. 1



1. MICHAEL1 ZENDER geboren um 1697 (Kerpen?)Er verstarb am 24 August 1769 in Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.Er heiratete (1) MARIA SCHMITZ. Er heiratete (2) MARIA ETTEN 15 August 1726 in Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Sie wurde geboren am ? in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu MICHAEL ZENDER

Beruf: Schultheiss

Am 28 Oktober 1697 wurde ein Michael Zender in Kerpen geboren. Dessen Eltern waren, laut Mormonendatenbank, Laurentius (oder Lenz) Zender und Sybilla Heiligers (oder Hilgers) Offensicht war die Schrift schwer lesbar. Wahrscheinlicher wie der Name Heiligers ist Hilgers (vgl Pate v. Sohn Michael)



Kinder von MICHAEL ZENDER und MARIA ETTEN :

i. THEODOR2 ZENDER, geboren 8 Januar 1728, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu THEODOR ZENDER:

Getauft: 8 Januar 1728

Pate: Theodor Jobelius aus Wiesbaum

Patin: Sophia Etten aus Walsdorf



ii. JOHANN ZENDER, geboren 10 März 1729, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu JOHANN ZENDER:

Pate: Johann Schmitz aus Zilsdorf

Patin: ? Etten aus Walsdorf



iii. SUSANNA ZENDER, geboren 20 Dezember 1731, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu SUSANNA ZENDER:

Getauft: 20 Dezember 1731

Pate: Unleserlich

Patin: Unleserlich



iv. PETER ZENDER, geboren 26 März 1736, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Heirat: (1) GUDULA WORMERICHS, 23 Oktober 1766, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; geboren 1725; verstorben 17 Oktober 1784, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Heirat: (2) MARIA CATHARINA HILGER, 30 März 1785, St. Arnulphuskirche, Walsdorf, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu PETER ZENDER:

Getauft: 26 März 1736

Dispensation: in 3tii/4to gradu consanguinitatis

Pate: Peter Eltz aus Walsdorf

Patin: Dorothea Zender aus Oberehe



Weiteres zu GUDULA WORMERICHS:

Beerdigung: 19 Oktober 1784, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz





Weiteres zu MARIA CATHARINA HILGER:

Dispensation: "cum dispensatione"



v. JACOB ZENDER, geboren 12 Juli 1739, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu JACOB ZENDER:

Getauft: 12 Juli 1739

Pate: Jacob Zender aus Oberehe

Patin: Margaretha Wormerich aus Oberehe



2. vi. JOHANN MATHIAS ZENDER, geboren 15 Mai 1742, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

vii. MICHAEL ZENDER, geboren 16 Juli 1745, Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; verstorben 1827.



Weiteres zu MICHAEL ZENDER:

Getauft: 16 Juli 1745

Pate: Michael Hilgers aus Oberehe

Patin: Catharina Müller aus Oberehe

Occupation: Roman Catholic Priest





Generation Nr. 2



2. JOHANN MATHIAS2 ZENDER (MICHAEL1) geboren 15 Mai 1742 in Oberehe, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete (1) MARGARETHA SCHLAX 13 April 1769 in St Arnulphus, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, Tochter von THEODOR SCHLAX und AGNES HENDGES. Sie wurde geboren am 12 Mai 1743 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, verstorben 24 März 1779 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete (2) MARIA CATHARINA HOFFMAN 4 Juli 1779 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, Tochter von PETER HOFFMAN und CATHARINA SCHNEIDER.



Weiteres zu JOHANN MATHIAS ZENDER:

Getauft: 15 Mai 1742

Pate: Johann Matthias Meyer aus Walsdorf

Patin: Margaretha Claußens geborene Neumann aus Oberehe



Weiteres zu MARGARETHA SCHLAX:

Beerdigung: 27 März 1779, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Pate: Jacob Clasgen aus Walsdorf

Patin: Margaretha Cremer Schlax aus Walsdorf



Weiteres zu MARIA CATHARINA HOFFMAN:

Dispensation: In gradu 2do/3tio affinitatis



Kinder von JOHANN ZENDER und MARGARETHA SCHLAX :

i. JOHANN JOSEPH3 ZENDER, geboren 19 März 1776.

3. ii. JOHANN THEODOR ZENDER, geboren 1 März 1778, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; verstorben Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.





Kinder von JOHANN ZENDER und MARIA HOFFMAN :

iii. SOPHIA BARBARA3 ZENDER, geboren 21 April 1781, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Heirat: NICOLAUS KAYSIE, 1 März 1813, St. Arnulphuskirche, Walsdorf, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; geboren Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu SOPHIA BARBARA ZENDER:

Pate: Peter Hoffmann aus Walsdorf

Patin: Sophia Maÿr aus Walsdorf



iv. PETER ZENDER, geboren 28 Februar 1783.



Weiteres zu PETER ZENDER:

Pate: Peter Heus aus Walsdorf

Patin: Anna Margaretha Nell Etten aus Walsdorf



v. MARIA CATHARINA ZENDER, geboren 20 September 1785.



Weiteres zu MARIA CATHARINA ZENDER:

Pate: Johann Theodor Zender aus Oberehe

Patin: Catharina Schneider Hoffmann aus Oberehe



vi. ANNA MARIA ZENDER, geboren 2 August 1787.



Weiteres zu ANNA MARIA ZENDER:

Pate: Hilary Sion aus Walsdorf

Patin: Anna Maria Hoffmann aus Walsdorf



vii. APPOLONIA ZENDER, geboren 18 June 1791, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Heirat: (1) CHRISTIAN RETZ, 22 April 1819, St. Arnulphuskirche, Walsdorf, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; geboren Kerpen, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Heirat: (2) HILARY MEYER, Aft. 1845, Kenosha, Wisconsin.



Weiteres zu APPOLONIA ZENDER:

Came to America: 1845

Pate: Michael Schmitt aus Walsdorf

Patin: Appolonia ? aus Hilgerath



viii. NICOLAUS ZENDER, geboren 20 Februar 1795.



Weiteres zu NICOLAUS ZENDER:

Pate: Nicholaus Hoffmann aus Walsdorf

Patin: Maria Magdalena Etten aus Walsdorf



ix. MARGARETHA ZENDER, geboren 13 November 1797.



Weiteres zu MARGARETHA ZENDER:

Pate: Caspar Etten aus Walsdorf

Patin: Margaretha Hoffmann aus Walsdorf





Generation Nr. 3



3. JOHANN THEODOR3 ZENDER (JOHANN MATHIAS2, MICHAEL1) geboren 1 März 1778 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, verstorben in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete ANNA CATHARINA HAHN 1 Mai 1802, Tochter von GOTTFRIED HAHN und MARGARETHE SCHÄFFER. Sie wurde geboren am 5 Mai 1776 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, verstorben 11 Dezember 1841 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu JOHANN THEODOR ZENDER:

Beerdigung: St Arnulphus, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Pate: Theodor Schlax aus Walsdorf

Patin: Anna Catharina Cremer Wagner aus Walsdorf



Weiteres zu ANNA CATHARINA HAHN:

Getauft: 5 Mai 1776

Beerdigung: 13 Dezember 1841, St Arnulphus, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Patin: Anna Catharina ? aus Walsdorf



Kinder von JOHANN ZENDER und ANNA HAHN :

4. i. ANNE CATHARINE4 ZENDER, geboren Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

5. ii. ANNA CATHARINA ZENDER, geboren 6 November 1805, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; verstorben 20 Januar 1889, Morrison, Brown County, Wisconsin.

iii. ANNA LUCIA ZENDER, geboren 4 August 1809, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu ANNA LUCIA ZENDER:

Patin: Peter Hilgers aus Walsdorf



6. iv. ANNA SIBYLLA ZENDER, geboren 4 August 1809, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; verstorben 2 Oktober 1876.

7. v. PETER JOSEPH ZENDER, geboren 19 Februar 1812, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu PETER JOSEPH ZENDER:

Pate: Nicholaus Hoffmann aus Walsdorf

Patin: Maria Magdalena Etten aus Walsdorf



vi. NICOLAUS ZENDER, geboren Juli 1813, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; verstorben 7 Januar 1814, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu NICOLAUS ZENDER:

Beerdigung: 10 Januar 1814, St Arnulphus Cemetery, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz



8. vii. SUSANNA ZENDER, geboren 28 März 1816, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.





viii. NICOLAUS ZENDER, geboren 1817, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz; verstorben 8 November 1839, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu NICOLAUS ZENDER:

Beerdigung: 10 November 1839, St Arnulphus Cemetery, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz





Generation Nr. 4





4. PETER JOSEPH4 ZENDER (JOHANN THEODOR3, JOHANN MATHIAS2, MICHAEL1) geboren 19 Februar 1812 in Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete ANNA MARIA HOFFMANN 11 Mai 1844 in St Arnulphus, Walsdorf, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, Tochter von PETER HOFFMANN und ELISABETH STEFFEN. Sie wurde geboren am 5 June 1820 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Sie verstarb am ?



Weiteres zu PETER JOSEPH ZENDER:

Patin: PETER JOSEPH Kaÿser aus Walsdorf

Patin: Maria Josepha Kaÿser aus Walsdorf



Kinder von PETER ZENDER und ANNA HOFFMANN :

i. JOHANNES ZENDER, geboren 22 Februar 1845 Stadtkyll

ii. SUSANNA5 ZENDER, geboren 11 Oktober 1848 Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.





Weiteres zu SUSANNA ZENDER

Sie verstarb am 10 Mai 1938

Heirat: JOHANN JOSEPH KIRCHBACH , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz 11 September 1912; geboren 13 Juni 1841; 24 November 1881, Kerschenbach, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, verstorben 04 Februar 1911 Stadtkyll

Beruf: Sattler,

Kinder: Anna Maria, Peter, Johann (1),

Johann (2) Margarethe, Michel









iii. PETER ZENDER, geboren 13.04.1848 Stadtkyll

IV. ELISABETH ZENDER, geboren 29 April 1852, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. + 2. Februar 1945/



Weiteres zu ELISABETH ZENDER

Sie verstarb am 02 Februar 1945 Stadtkyll,

nach einem Bombenangriff,

Heirat: MATTHIAS JOSEPH DAHM , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Beruf: Schreiner


Dahm-Zender, goldene Hochzeit




V. MICHAEL ZENDER, geboren 09 September 1854, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu MICHAEL ZENDER

Er verstarb 1898 in Jünkerath, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er wurde von einer Maschiene erdrückt.

6. VI. JOHANN JOSEPH ZENDER, geboren 3 Mai 1856, Stadtkyll, Kreis

Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



VII. JOHANN PETER ZENDER, geboren 22 November 1858, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu JOHANN PETER ZENDER

AUSWANDERUNG 1887 USA, laut

Familienbuch Stadtkyll



VIII. JOHANN MATTHIAS ZENDER, geboren

7 November 1861, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

Näheres unbekannt.





Weiteres zu JOHANN MATTHIAS ZENDER

AUSWANDERUNG 1887 USA, laut

Familienbuch Stadtkyll

Näheres unbekannt.















Generation Nr. 5



5. JOHANNES JOSEPH5 ZENDER (PETER JOSEPH4 JOHANN THEODOR3, JOHANN MATHIAS2, MICHAEL1) geboren 03 Mai 1856, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete ANNA MARIA PETERS 11 Mai 1844 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, Tochter von CORNELIUS PETERS und ?. Sie wurde geboren am 3 April 1860 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Sie ist verstorben am 16 Januar 1935 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Reinlandpfalz



Weiteres zu JOHANN JOSEPH ZENDER:

Verstorben: 25 April 1933, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Dispensation: in 3. gradu consanguinitatis



Kinder von JOHANNES JOSEPH ZENDER und ANNA MARIA PETERS :

i. GERTRUD ZENDER, geboren 18 März 1885

Stadtkyll



Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

ii. JOSEPH CORNEL ZENDER, geboren

29 September 1886, Stadtkyll

Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu JOSEPH CORNEL ZENDER

Heirat: ANNA MARIA SERVE , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz 06 Juni 1914; geboren 28 Dezember 1885 Stadtkyll, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

Beide sind am 02 Februar 1945 bei einem Fliegerangriff in Stadtkyll umgekommen.

Kinder: 6



iii. GERTRUD ZENDER, geboren 15 November 1887 Stadtkyll

Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu GERTRUD ZENDER

Heirat: 1. ? Heirat 2. PETER JOSEPH MÜLLER , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz 11 September 1912; geboren 1725; 24 November 1881, Stadtkyll, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

Kinder: Klara, Anna, Josef, Matthias, Toni,

Paul







IV. JOHANN ZENDER, geboren 01 Januar 1888, Stadtkyll, Kreis Daun,

Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. + 2. Februar 1892

V. MATTHIAS ZENDER, geboren 27 Februar 1889, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

verstorben 1898 Jünkerrath (v. Maschine erdrückt)

VI. KATHARINA ZENDER,

geboren 13 August 1890,

Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel,

Rheinlandfpfalz





Weiteres zu KATHARINA ZENDER

Heirat: PETER JOSEH MEYER , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz 31 JANUAR 1918; geboren 26 Oktober 1887 Stadtkyll, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

Beruf: Postschaffner, Kinder: 7





VII. JOHANN ZENDER, geboren 17 März 1892, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

VIII. PETER ZENDER, geboren 01 Januar 1895, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu PETER ZENDER

Heirat: ? in Duisburg



IX. SUSANNA ZENDER, geboren 27 Januar 1900, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz



Weiteres zu SUSANNA ZENDER

Heirat: LOTHAR HEINRICH HERMANN BUSCH , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz 14 September 1927; geboren

29 September 1900 Kessenich, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

Beruf: Schlosser, Kinder: 3 Kinder

(Marianne Bertha, Josef nach Köln)



10. X. JOHANN JOSEPH ZENDER, geboren 27 August 1902, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

XI. ANNA GERTRUD ZENDER, geboren 07 Juni 1902, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz



Weiteres zu ANNA GERTRUD ZENDER

Sie lebte bei ihrer Schwester

Susanna Busch, in Stadtkyll







Generation Nr. 6



10. MATTHIAS6 ZENDER (JOHANNES JOSEPH5, PETER JOSEPH4 JOHANN THEODOR3, JOHANN MATHIAS2, MICHAEL1) geboren 27 Feburar 1970, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete MARIA HEINRICHS 11 November 1916 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, Tochter von LEOPOLD HEINRICHS und CHRISTIANA MAUEL. Sie wurde geboren am 24 Juli 1890 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Sie ist verstorben am 13 Februar 1950 Januar 1935 in Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Reinlandpfalz. Er heiratete 2. Elisabeth Mies 05 Februar 1956. Sie wurde geboren am 05 Januar 1913 in Kerschenbach, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz



Weiteres zu MATTHIAS ZENDER:

Verstorben: 07 Januar 1970, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Trauzeuge 1. Ehe: JOSEFPH CORNELIUS ZENDER, Hilfsschaffner







Kinder von MATTHIAS ZENDER und MARIA HEINRICHS :

i. JOSEF ZENDER, geboren

01 November 1917 Stadtkyll



Weiteres zu JOSEF ZENDER

Braut aus Flörsheim, Name unbekannt

Dienstgrad: Obergefreiter

Todes u. Vermisstendatum: 16.08.1943

Sterbeort: H.V.Pl. Sanko. 2/5 Mawrino

(Kriegsgräberstätte in

Korpwo, Sammelfriedhof Russland,

Endgrablage: Block 19, Reihe 6, Grab 68



ii. MARIA ZENDER, geboren 1917 ? , Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

iii. LEOPOLD ZENDER, geboren 13 JANUAR 1919 Stadtkyll





Weiteres zu LEOPOLD ZENDER

Heirat: SUSANNA HOHN, Stadtkyll, Kreis Daun

Vulkaneifel, Rheinlandpfalz

Kinder: Jürgen, Martin, Annemie, Dorethe





IV. PETER ZENDER, geboren 31 Dezember 1920, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

V. Philipp ZENDER, geboren 23 Januar 1925, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.



Weiteres zu PETER ZENDER

Dienstgrad: Gefreiter

Todes u. Vermisstendatum: 9 Januar 1942

Sterbeort: Bei Rjabzewo, südöstl.

Malojaroslawez

Noch nicht auf Soldatenfriedhof überführt





Weiteres zu PHILIPP ZENDER

Heirat: GERTRUD THERESIA SCHMATZ,

Arzfeld,

Kreis Bitburg-Prüm, Rheinlandpfalz

Kinder: Friedhelm, Ernst, Gabi, Paul, Marianne





VI. ANNELIESE ZENDER, geboren in Stadtkyll,

Kreis

Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz, lebend



Weiteres zu Anneliese Zender

Heirat: AUGUST FERFORT, Koblenz, Rheinlandpfalz

Kinder: Matthias, Franziska, Waltraud



VII. MARIANNE ZENDER, geboren 05 Dezember 1931, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.

8. VIII. PAUL JOHANN ZENDER, geboren 01 Januar 1895, Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz.









Generation Nr. 7




8. PAUL JOHANN7 ZENDER (MATTHIAS6 JOHANNES JOSEPH5, PETER JOSEPH4 JOHANN THEODOR3, JOHANN MATHIAS2, MICHAEL1) geboren Stadtkyll, Kreis Daun, Vulkaneifel, Rheinlandpfalz. Er heiratete ANNA MARIA SPOO aus WINTERSPELT, Kreis Bitburg-Prüm, Rheinlandpfalz, Tochter von NIKOLAUS SPOO und SUSANNA ZWICKER. Sie wurde geboren in WINTERSPELT, Kreis Bitburg-Prüm, Rheinlandpfalz



Weiteres zu PAUL JOHANN ZENDER:

Trauzeugen:









Kinder von PAUL JOHANN ZENDER und ANNA MARIA SPOO:



i. MARGARETE MARIA SUSANNA ZENDER

geboren in Grevenbroich

Kreis Neuss, Nordrhein Westfalen



Weiteres zu MARGARETE MARIA SUSANNA

ZENDER

Pate: MATTHIAS ZENDER, Stadtkyll

Patin: MARGARETHA SPOO, Bonn

Heirat: W. ARETZ, Jüchen

Pflegekinder: Tanja, Nicki, Nicole

Proband



ii. A. Z., geboren in Grevenbroich

Kreis Neuss, Nordrhein Westfalen





Weiteres zu A. Z.

Pate: CHRISTIAN SPOO, Düsseldorf

Patin: ANNELIESE FERFORT, Koblenz

Heirat: S. U.

Sohn: H-O. U.





Bemerkungen zum Namen Wormerichs, vgl. Generation 1, iv. 1. St. Georgs Kapelle zu Wormerich

2. TK 5706 Hillesheim: r 2558450; h 5572000; Karte von 1683; Tranchot Nr. 143 (Nohn)

3. Lange vor 1300 erbauten die Grundherren von Oberehe eine St. Georgskapelle in dem ebenfalls zur Wüstung gewordenen Orte Wormerich. 30.5.1300: Ablaßprivileg durch EB Wichbold, Köln: 40 Tage Ablaß für diejenigen, die den Priester mit dem Allerheilig-sten begleiten und ein Vaterunser für die Verstorbenen beten, die auf dem Friedhof dieser Kapelle liegen. 10.10.1594 gingen laut Urkunde des päpstlichen Nuntius die Stiftungen, Güter und Ablässe der infolge ständiger Kriegswirren zerstörten Kapelle Worenberg, an die Pfarrkirche Oberehe über. Der Wunsch, die Kapelle neu aufzubauen, blieb bis 1682 lebendig, ging aber nie in Erfüllung.

4. Heute weisen nur Flurbezeichnungen auf den ehemaligen Ort mit Kirche hin: Wurmerich, auf Wurmerheid, an der Wurmerstraße, an der Wurmkirch, Gut Wormerich.

5. »Der Gang zur Mette«, Erzählung von Steffens.

6. Schug, S. 425; Barsch, S. 23





1. St. Georgs Kapelle zu Wormerich

2. TK 5706 Hillesheim: r 2558450; h 5572000; Karte von 1683; Tranchot Nr. 143 (Nohn)

3. Lange vor 1300 erbauten die Grundherren von Oberehe eine St. Georgskapelle in dem ebenfalls zur Wüstung gewordenen Orte Wormerich. 30.5.1300: Ablaßprivileg durch EB Wichbold, Köln: 40 Tage Ablaß für diejenigen, die den Priester mit dem Allerheilig-sten begleiten und ein Vaterunser für die Verstorbenen beten, die auf dem Friedhof dieser Kapelle liegen. 10.10.1594 gingen laut Urkunde des päpstlichen Nuntius die Stiftungen, Güter und Ablässe der infolge ständiger Kriegswirren zerstörten Kapelle Worenberg, an die Pfarrkirche Oberehe über. Der Wunsch, die Kapelle neu aufzubauen, blieb bis 1682 lebendig, ging aber nie in Erfüllung.

4. Heute weisen nur Flurbezeichnungen auf den ehemaligen Ort mit Kirche hin: Wurmerich, auf Wurmerheid, an der Wurmerstraße, an der Wurmkirch, Gut Wormerich. Wormerich bedeutet: Warme Quelle, meint Sauerbrunnen. Wormerich steht möglicherweise in Bezug zu Worms, wo bereits 8/9 Jh. die Bischöfe stark mit König verbandelt waren.

5. »Der Gang zur Mette«, Erzählung von Steffens.

6. Schug, S. 425; Barsch, S. 23



Dienstag, 2. September 2008

Zender Namenserklärung

Meine urkundlichen Vorfahren väterlicherseits stammen aus der Vulkaneifel, Offiziell war diese seit 8 Jh. besiedelt.

Zu meinen Mutmaßung im Hinblick Zeit vor dem 11 Jh. verweise ich auf....
Hier geht es erstrangig um Beruf.

Urkundliche Vorfahren haben nicht nur den Namen getragen, sondern waren real in

Ministerialen im Hochmittelalter

"Seit dem 11. Jahrhundert verstand man unter dem Begriff Ministerialen ritterlich lebende Dienstleute mit eigener oder delegierter Herrschaft sowie politischem Einfluss. Diesen erlangten sie unter anderem durch die Ausübung der Hofämter (Mundschenk, Truchsess, Kämmerer etc.). Seit dieser Zeit bauten Ministerialen auch ihre eigenen Burgen (Ministerialenburg). Diese zeichneten sich meist durch die Nähe von bäuerlichen Siedlungen und Dörfern aus. Ihre Lage war dabei in erster Linie von der jeweiligen topographischen Situation abhängig. Jedoch gab es bis in das 12. Jahrhundert offenbar auch Dienstleute einzelner Grundherren, die auf Hofstellen (curtes) amteten, die nicht zwangsläufig befestigt waren.

Ministerialen wuchsen in niedrigere Verwaltungsdienste hinein und schließlich auch in den Waffendienst. Als bewaffnete Reiter kamen sie, obwohl abhängig, der sozialen Stellung ihrer Herren bald näher als ihrem bäuerlichen Ursprung. Ihre allmähliche Standeserhöhung zum niederen Adel bewirkten ihre Aufgaben, nicht ihre Herkunft. Im 12. Jahrhundert wurden sie sogar lehnsfähig und ihre kampferprobtesten Mitglieder bildeten mit Angehörigen des Hochadels die Ritterschaft. Im Hochmittelalter (etwa 1000 bis 1250) galten sie als die eigentlichen Schöpfer und Träger der ritterlich-höfischen Kultur.

Besonderes Ansehen genossen die in königlichen Diensten stehenden Reichsministerialen. Die Burgen bedeutender Ministerialadelsfamilien konnten sich hinsichtlich der repräsentativen Ausstattung, besonders in der Stauferzeit (1138 bis 1254), durchaus mit den sogenannten „Dynastenburgen“ ihrer Herren messen.

Mit dem zunehmenden Bedarf an Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdiensten (etwa im Investiturstreit) sowie der Festlegung ihrer zunächst unbestimmten Pflichten und Rechte in salischer Zeit (1024-1125) wurden die Ministerialen ein neuer, vielfältig differenzierter Stand. Sie erhielten (nicht vererbbare) Dienstlehen und leisteten dafür, erst für geistliche Herren, ritterliche Dienste.

Seit König Konrad II. (1024-1039) wurden sie als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und, in den Landesherrschaften, der Landesgüter herangezogen; als Reichsministerialen stützten sie die salische und besonders die staufische Reichspolitik. Im 12. Jahrhundert setzte ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien (Vasallen) ein. Die Reste der Unfreiheit schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu erblichen Lehen, auch weil häufig verarmte Edelleute unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Ministerialenstand übertraten. Da die Ministerialen seit dem 13./14. Jahrhundert im niederen Adel aufgegangen waren, bildeten sie seit Beginn des 15. Jahrhunderts den Kern des Ritterstandes."

Wikipedia, dort zuletzt 28. Februar 2011 um 09:48 Uhr geändert.


Im 12 Jh. wurden Männer allgemein Herr. Im gleichen Jahr wurden Namen eingeführt, Trauzwang mit Bußgeldandrohung des Papstes. Ein Mainzer Rabiner hat etwa zeitgleich Mehrehe abgeschafft, Scheidungsgesetze verbessert. Priesterliche Trauung war zuvor nicht von Juden, sondern von Römern übernommen worden. Im 12 Jh. wurden auch erste Universitäten, geführt von Klerikern, besucht von Kleriker und Adel. Im 13 Jh. war Pestzeit, womit wohl manche Herrlichkeit verwüstet wurde. Mit Urkundlichem scheint kein Weiterkommen mehr.

Auf Basis Erbsündendogma aus 4 Jh. sind seit 13 Jh. Nottaufen nachweisbar. Vorher war keine Säuglingstaufe, jedoch teilweise Kindertaufe, mit Paten, frühestens mit 6 Jahren, zuvor Taufunterricht,
Den Vornamen bekam man späterhin, bis Aufkommen Standesämter 17 Jh., mit Taufe.

Überall tauchten ab 12 Jh. die eigentlichen Geschlechtsnamen auf, auch wenn später viele noch eine Änderung erfuhren. Teilweise machten Juden eine Ausnahme. Sie kamen dank Napoleon zu Nachnamen.
Der Ursprung des Namens einer Person ist vielfältig und liegt im Rufnamen des Vaters, in seinem Beruf, im Herkunftsort, in Körpereigenschaften, Ämtern, Übernamen, Theaterrollen, äußerlichen Kennzeichen, usw. Die große Masse unserer heutigen Familiennamen geht aber auf Gewerbe und Berufe zurück.

Zum Begriff Zender zunächst sehr weit Zurückliegendes, ohne Beweisgrundlagen, aber naheliegend. Zusammenhänge sind mit Höhlenmalerei, grafischen Merkzeichen wurden, Kalenderentstehung, auch Mythenmischmasch, Linguistik



Der Zender

(Centner, Honne, Hundt, Hundertgraf, Zentgraf, centenarius, centinus)

war ursprünglich der vom Volk gewählte Vorsteher der Hundertschaft und deren Richter. In karolingischer Zeit war er ein Unterbeamter und Stellvertreter des Grafen, vielfach von diesem ernannt.

Zender = Gewaltrichter, Gewaltmeister, als Richter Strafrichter, vgl. Zender oder Gewaltrichter / 1567 Trier WQ 513 Deutsches Rechtswörterbuch DRW


Schon in karolingischer Zeit fiel der Zentenar vielfach mit dem Schultheißen zusammen, andererseits sank der Zender zum Dorfvorsteher herab

Die Merowinger übernahmen von den Römern das Wort Zent, anstelle der alten deutschen Bezeichnung hundert. (Zent = Hundertschaft, aus dem lat. "centum", mlat. "centa" = Gerichtsbezirk von 100 Ortschaften.)

Die Anknüpfung an die spätrömische Provinzialverwaltung bei der Gründung fränkischer Gaue (Gerichte) schließt sich an die antike Tradition an. Sie entspricht der Weiterführung der Zollstellen, der Pflege des Straßennetzes usw. Gerade bei der Einrichtung der fränkischen Gaue zeigt sich der Wille zur Restaurierung. Die Merowinger versuchten in ihrem Land römische Ordnung unter fränkischen Vorzeichen zu verwenden. Die römische Administration sollte so weit wie möglich wieder aufleben. Die Gaue wurden abgesteint durch Gausteine, Grabensteine, Staffelsteine. Einem solchen Gaugericht saß nach der Lex Salica als Richter ein Thunginus vor. Er war teils Vorsitzender im echten Ding der Hundertschaft, teils Gaurichter. Stätten von Gerichten, an denen die Richter selbst teilnahmen, hieß man Staffelgerichte, Mahal (Mathal), lat. ,, mallus" = Gerichtsstätte. Die Gerichtsstätte ,, mallus" hängt bei Ortsnamen eng mit der Unterwerfung unter fränkisches Recht zusammen. Der Raum der Gerichtsstätte hatte eine rechtliche Sonderstellung in der Landschaft. Die altfränkische Gerichtsverfassung mit dem Mahal als Gerichtsstätte hat sich in etwa 75 Ortsnamen erhalten. Wir finden sie am häufigsten im romanischen Teil Belgiens, in Nordfrankreich, seltener im Lande der Retuarier. Malobergo (Pactus Lagis Salice) ist eine Gerichtssitzung für alle Markgenossen im Beisein des Grafen. Hier wurden Neusiedler durch Handschlag aufgenommen. Es wurden Weistumsangelegenheiten, Grenz- und Besitzfragen geklärt. Bei solchen Sitzungen wurden auch Gerichtsurteile gefällt und Strafen verhängt. Jede fränkische Hundertschaft hatte eine besondere herkömmliche Dingstätte unter freiem Himmel, sie lag meist etwas erhöht auf einem Hügel. Kostenträchtige Gebäude benötigte man seinerzeit noch nicht. Die Gerichtsstätte war weithin sichtbar und meistens durch einen oder mehrere Bäume erkenntlich. Als im Laufe der Zeit die Siedlungsbezirke erweitert wurden, neue Höfe und Bauernstellen auf Rodungsland angelegt wurden, behielt die alte Gerichtsstätte noch lange ihre Rechtsstellung bei. Der dazugehörige Gerichtsbezirk veränderte sich also, weil er von Anfang an nicht mit festen räumlichen Grenzen abgesteckt war. So wurden die neuen Siedlungen in den Gerichtsbezirk aufgenommen. Diese Dingstätten waren den Göttern geweiht, der Dingfriede war zugleich Gottesfrieden. Der Dingplatz war mit Pflöcken und Schnüren abgegrenzt, zu Beginn der Sitzung wurde das Schweigegebot verkündet. Jedes Ding begann mit der Erklärung des Thunginus: ,,Ich gebiete Lust und verbiete Unlust." Der Thunginus war Richter (Schultheiß) und zugleich ein Volksbeamter. Er kündigte das Gericht an, er sorgte für die Umhegung der Gerichtsstätte und führte den Vorsitz beim Gericht. Der Thunginus erhielt seinen Namen von seiner Tätigkeit am Hügel (thung-dong = Hügel).

Es fällt ins Auge, dass der Name Zehnder und seine Formen in vielen Landschaften nicht anzutreffen ist, obwohl der Kirchenzehnte überall eingezogen wurde und die Verwertung des Zehenden volle Beschäftigung des Zender garantierte. Die Abgabe des Zehnten war eine biblische Forderung.

Den Zender (bzw. andere Schreibweisen) finden und fanden wir in im Gebiet des alten Drachgaues, also im Oberamt Schwäb. Gmünd, im alten Oberamt Welzheim, im östlichen Zipfel des alten Oberamtes Schorndorf. Im Neckargebiet in Besigheim, Bischofsheim, in Esslingen, früher in Kirchheim, /Teck. Im Schwarzwald in der Baar, bei Schramberg Mariazell, Lochenhof. Damit sind die Wohngebiete im Württembergischen und Badischen gekennzeichnet.

Im Altbayerischen findet man den Namen, bis auf wenige Zehetner

überhaupt nicht; sehr spärlich im augsburgischen Raume, Schreckenbach,

Memmingen. Im heutigen nördlichen Bayern finden wir den Zehender, Zehendner und Zehnder in Martinlamitz, Kirchenlamitz, Eltman, Trossenfurth,

Ebensbach, dann im Raume von Frankfurt und Würzburg.

Im württembergischen Franken, ausgenommen das Neckargebiet, Besigheim, Bischofsheim, ist der Name nicht zu finden. In Vorarlberg und Tirol ist der Z. spärlich anzutreffen, im Montafon (St. Gallenkirch) finden wir den Zinter.

Zahlreicher finden wir den Zender in der Schweiz, in St. Gallen,

Appenzell, wenig im Thurgau, in Ettenhausen, früher im Raume von

Bassadingen, im Kanton Zug in Menzingen. Im Kanton Bern tritt der Name sehr zahlreich auf. Im Wallis und in Genf finden wir die Zender, Zehnder, Zeender und Zehender.

Linksrheinisch ist der Name im Bergland von Nahe und Mosel heute noch

anzutreffen.

Der moderne Begriff der politischen Gemeinde "als eine dem Staat eingegliederte Gebietskörperschaft mit dem Recht der selbständigen und eigenverantwortlichen Verwaltung ihrer eigenen örtlichen Angelegenheiten" 8) entstand erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Dennoch läßt sich nachweisen, daß auch die Dörfer im Ancien Regime über eine gewisse kommunale Selbstverwaltung verfügten. Während die Maier oder Schultheißen ausführende Organe der Justizpflege waren, - der herrschaftliche Schultheiß leitete die Gerichtsgemeinde - hieß der Vertreter oder Vorsteher der Gemeinde in der westlichen Eifel "Zender". In den meisten Dörfern wurde er von den Bürgern gewählt. Bei Gerichtstagen sprach er im Namen der Gemeinde und gab Erklärungen über die gemeindlichen Einkommens- und Schuldenverhältnisse. Nach Erich Becker stellten damit die Zendereien eine Vereinigung der örtlichen Banngewalt mit den vom Staat für die Friedenswahrung geschaffenen Selbstverwaltungsbezirken dar. Die Funktion des Zenders bestand somit in der "Ausübung der der Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft zustehende(n) Befehlgewalt. Die Banngerichte sind insofern für die Herausbildung des Gemeindegebietes von Bedeutung, da "sich diese lokalen Gerichte auf mehr oder weniger feste Bezirke erstreckten. Ende des 16 Jh. wurde die Bezeichnung Zender ungeläufig. Nun nannte man den Zender Schultheiß.

Als Schultheiß bzw. Schulze bezeichnete man den Gemeindevorsteher. Die kommt der Funktion des Bürgermeisters in etwa gleich. Er war der Vogt oder Vollstreckungsbeamten des Grafen. Vom Schuld und heißen, mittelhochdeutsch: Schultheize, aus dem lat: scultetus = "der die Verpflichtungen zur Leistung befiehlt" (etwa ein "Vollzugsbeamter"). vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulz

Die moselländische Zendereien sind Nachfahren der neustrischen Polizeicentenen, bloße Nachbarschaftsgemeinden, die Centenen der mittelrheinischen und ostfränkischen Lande aber Fortsetzung und Nachbildungen der austrischen Hochgerichtsgemeinden. Im Rheinland sind außerdem beide Formen der Hundertschaft in Verbindung und bemerkenswerte Wechselbeziehung getreten. Daraus sind Mischformen
hervorgegangen, bei denen Zendereien und Honnschaften zu eigenartigen volkrechtlichen Hochgerichten zusammengefasst wurden, Gerichte, an denen keine Schöffen, sondern die Zender und Honnen als Anführer und gerichtliche Fürsprecher ihrer Gemeinden auftraten. Im Bergland zwischen Mosel, Saar und Nahe finden wir um 13. Jahrhundert altertümliche Hochgerichte mit dem Namen Hunria. Sie kennen zu diesem Zeitpunkt keine Schöffen, sondern lassen das Recht unmittelbar durch das bäuerliche Dingvolk unter Führung seiner Gemeindevorsteher, den Zender, weisen.

Sie erscheinen als Relikte einer vorkarolingischen volksrechtlichen Hochgerichtsbarkeit'. Paul Oettli „Deutschschweizerische Geschlechtsnamen" (Zürich o.J.) schreibt: Im Namen des Grundherrn erhob der Zehnder, auch Zehender, Zeender, Zender, Zentner geschrieben, den Zehnten, d.h. die Abgabe von den Feldfrüchten, die aber oft weit unter dem zehnten Teil des Ertrages blieben'. Damit war er dann gewissermaßen auch der heutige Finanzbeamte. Brechenmacher sagt: Zinsen und Zehnten heißen die Leistungen, die aus der Arbeit des Bauern kommend sich nach zwei Seiten verteilen, die Zinsen werden dem Grundherren gereicht, in dessen Eigentum der Boden steht (Feudallasten). Der Zehnte gehört, von dem nicht häufigen Laienzehnten abgesehen, der Kirche. Für die Einziehung und Buchung dieser vielgestaltigen Steuer bedufte man allenthalben eines besonderen Beamten, vor allem auch, weil die als Steuer eingezogene tote oder lebendige Ware sofort der weiteren Bewirtschaftung zugeführt werden musste. Der Beamte, der den Feldzehnten auszählte, den Blutzehnten (Steuer vom lebenden Vieh) auswählte, war der Zehender oder Zehnder'. Später sagt Brechenmacher: der Zehendner, Zehentnaere (=decimator) ist als Personenname ebenso oft Zehntner als Zentner, auf fränkischem Boden aber auch = centenarius = Gerichtsherr.

Insoweit ist es schwierig, etwas Sicheres über die Entstehung des Familiennamens Zender, Zehnder, Zehender und seiner Formen auszusagen. Doch unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse kann sich auch im alemannischen und im alten burgundischen Raume unter dem Familiennamen Zehnder und seinen Arten der fränkische Zenter verbergen. Nichts lag näher, nachdem die alten Rechtsverhältnisse sich auflösten, den Zenter oder Zender (Centenar) begrifflich zum Zehnder oder Zehender, Zender (Decimarius) umzuformen.

Allgemeingeschichtliches zur Bedeutung der Laiengerichtsbarkeit im Mittelalter
Die Laiengerichtsbarkeit hörte Spätmittelalter allmählich auf.

Das neue Strafrecht wurde entwickelt. Bis dahin galt Erfolgshaftung, dass heißt, Haftung für den äußeren - selbst bei unbeabsichtigten - Erfolg einer Handlung. Nun entwickelte sich ein reines Schuldstrafrecht, welches vornehmlich für vorsätzlich begangene Handlungen galt. Wesentlich einschneidender war jedoch, daß das mittelaterliche Strafrecht sich zu einem Blutstrafrecht entwickelt hatte. Es beruhte auf den Landfriedensgesetzen und Landfriedensbündnissen. Diese wurden im 12. und 13. Jahrhundert, zur Wahrung des öffentlichen Friedens, errichtet. Hierzu gehörte der Mainzer Landfriede von 1235.

Dieser Landfriede sah auch eine einschneidende Veränderung des Strafprozeßrechts vor. Ein gerichtliches Verfahren in Kriminalsachen wurde nicht wie zuvor nur auf Anklage des Opfers oder seiner Angehörigen angestrengt, sondern es wurde fortan auch von Amtswegen eine Strafverfolgung eröffnet, der Sachverhalt geklärt und ein Endurteil gesprochen. Es wurde dem Gericht auferlegt, das Urteil aufgrund rationaler Beweismittel zuverlässig zu fällen. Im Mittelpunkt stand hier jedoch ein durch Folter erzwungenes Geständnis, welches zunehmend zum wichtigsten Gegenstand der Beweisaufnahme wurde. Die Beweisaufnahme wurde geheim durchgeführt, wobei dem Angeklagte nur sehr schwache Verteidigungsmöglichkeiten blieben. Dieses Verfahren wird daher als Inquisitionsprozeß bezeichnet.

Nach Beweisaufnahme wurde das Urteil schriftlich festgelegt, und ein sog. endlicher Rechtstag abgehalten. In seiner äußeren Form glich der Rechtstag einem "echten Ding" aus der Karolingerzeit. Tatsächlich wurde das Volk jedoch nicht mehr in die Rechtsprechung eingebunden. Das Urteil stand bereits fest. Die Obrigkeit wollte durch dieses "Schauspiel" lediglich abschreckend auf das Volk einwirken, was ihr aufgrund der unmittelbaren Urteilsvollstreckung vor dem Volk auch gelungen ist. In dieser Entwicklung war die Mitwirkung des Volkes, an der Rechtsprechung, beendet.

Das Gericht selber bestand jedoch noch aus Nichtjuristen, d.h. aus Richtern und Schöffen, die nach altem Brauch ausgesucht wurden. Das Ende des Einflusses der Schöffen auf die Rechtsprechung folgte Anfang des 16. Jahrhunderts mit den Gesetzen der CCB (Constitutio criminalis Bambergenis) von 1507 bzw. der CCC (Constitutio criminalis Carolina) von 1532. Hier wurde der "Inquisitionsprozeß" erstmals schriftlich fixiert. In den entscheidenden Punkten stimmte die CCB und CCC weitgehend mit dem Strafprozeßrecht des Spätmittelalters überein. Jedoch wird in der Vorrede der CCC die Unwissenheit und mangelnde Erfahrung der Richter und Schöffen als Grund für die Mißstände in der damaligen Strafjustiz genannt.

Daher wurde in der CCB und CCC festgelegt, daß sich das Gericht an Rechtsverständige wenden sollte, sobald ein Sachverhalt über das "Verständnis" des Gerichts ging. Es wurde üblich, daß alle wichtigen Fragen an die Rechtsverständigen weitergeleitet wurden.

Die Rechtsverständigen saßen in den Oberhöfen, landesrechtlichen Oberhöfen und Juristenfakultäten und waren schon nahezu ausschließlich mit rechtsgelehrten Juristen besetzt. Die Juristen hatten im 13. bzw. 14. Jahrhundert an nord- und mittelitalienischen Universitäten studiert. Erst im 14. Jahrhundert gab es vergleichbare Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland. In der stetig steigenden Zahl von ausgebildeten Juristen liegt daher ein weiterer entscheidender Grund für die Zurückdrängung der Schöffen aus den deutschen Gerichten.

Zusammenfassend kann man daher feststellen, daß die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung gegen Mitte des 16 Jahrhunderts faktisch nicht mehr existierte.

Eine deutsche Stadt im 16. Jahrhundert

Weisthum Kyllburg

Das städtische mittelalterliche Leben in Kyllburg im 15. und 16. Jahrhundert wird im durch das bei Grimm Weistümer VI S. 573 veröffentlichte Hochgerichtsschöffen-Weistum zu Kyllburg bezeugt. Nach dem Kyllburger Hochgerichtsschöffen-Weistum pflegten Schultheiß und Schöffen das Recht. Auch die Bürger hatten Rechte; die Bürger sollten in Freiheit frei kaufen und verkaufen dürfen. Jeder sollte zu seinem Recht kommen, der Burgherr, die Bürger, der Burgmann, der Müller, der Bäcker, der Wirt, der Jäger und Fischer und auch der Fremde. Der Schultheiß sollte Klage und Gegenklage hören und seine Entscheidung treffen nach dem geschriebenen und von den Vorfahren überlieferten Recht.

In der Kyllburger Schulchronik befindet sich abschriftlich eine Bittschrift des Zenders und der gemeinen Bürger Kyllburgs um Verringerung der Land- und Türkensteuer. Die Bittschrift trägt das Datum vom 21. Februar 1584 und bezeichnet am Schluß die Bittsteller als "Ambtspflichtige underthanen Zender und Gemeinbürger der Statt Kylburgh samt zugehörige Ambtsverwandten".

1498 .... wysen wyr scheffen das hochgericht an hals vnnd bouch treffen vnß. gerichten zender vnd gantzer gemeynen des dorffs Dr. zuuor eyn inn vnd heym gericht. Mosel Fundstelle: GrW. II 334 (Rechtswörterbuch)

Zender und Hexenwahn

Im Gebiet der Reichsabtei St. Maximin (Trier) war ein Drittel aller Hingerichteten Männer, die vor allem aus der dörflichen Führungsschicht stammten, darunter Gerichts- und Sendschöffen, Meier oder Dorfvorsteher (Zender). Eine Erklärung für den vergleichsweise hohen Männeranteil mag darin liegen, dass hier - ähnlich wie in sponheimischen Ämtern und Herrschaftsgebieten - versucht wurde, führende alte Familien zu verdrängen.

Über sechzig Jahre — von 1581 bis 1640 — rauchten auch im Kreis Daun die Scheiterhaufen, allein in den Jahren 1581/82 wurden zum Tode durch Verbrennen verurteilt: Börlers oder Feigen Threin aus Lissendorf, Roidts Niedt aus Lissendorf, Threin, die Schleichersche aus Kerschenbach, Rockes Threin von Glaadt, Geins Elsa aus Gerolstein und Stoffels Anna aus Gerolstein.

Im Jahre 1592 bezichtigte ein Moss Johann aus Stadtkyll (Geburtsort meines Vaters) einen Theis Stoffel sowie dessen Schwester der Zauberei. Die Frau des kurtrierischen Kellners (Verwaltungsbeamten) in Hillesheim wurde durch das Bekenntnis der Hausfrau Margarete Eberhard Schmilz aus Lissendorf als Hexe beschuldigt und nach qualvollen Verhören hingerichtet. Auch der Amtmann von Gerolstein und Cronenburg, Heinrich von Mühlheim, mußte 1629 wegen angeblicher Hexerei sterben. Diese Aufzählung der verurteilten Personen macht deutlich, daß damals nicht nur einfache, arme Leute in den Flammen starben, auch hochangesehene Persönlichkeiten waren nicht vor den Hexenjägern sicher.

Die exemplarische Auswertung des sog. "Hexenregister des Claudius Musiel" zeigt, daß etwa ein Drittel aller Angeklagten Männer waren, die zumeist der dörflichen Führungsschicht entstammten. Die soziale Herkunft der hingerichteten Frauen ist aufgrund meist fehlender Angaben nicht immer möglich. Arme Witwen aus der dörflichen Unterschicht sind auf jeden Fall in der Minderzahl; statt dessen fallen auch hier Frauen aus den örtlichen Meier-, Zender- und Schöffenfamilien auf. Das Ausmaß der Eskalation, Ende des 16 Jh., verdeutlichen die Prominentenprozesse in der Stadt Trier gegen den kurfürstlichen Stadtschultheiß Dr. Dietrich Flade, den Hochgerichtsschöffen Niklas Fiedler und dessen Schwiegervater, Ratsmitglied und Bürgermeister Hans Reuland; ferner gegen den Hochgerichtsschöffen und Bürgermeister Hans Kesten und vermutlich auch gegen Bürgermeister Behr.

Franciscus Modius ein Humanist, vertraut seinem Tagebuch an, er habe bei seinem Aufenthalt, in Trier, um 1590, eine Hinrichtungsstätte gesehen, wo man aufgrund der dort stehenden Pfähle erkennen konnte, daß hier noch kürzlich über 100 Menschen, Männer wie Frauen hingerichtet worden seien. Für die gleiche Zeit berichtet der kurtrierische Amtmann des vor der Stadt gelegenen Amtsortes Pfalzel, seine Gefängnisse seien überfüllt. Rettung durch die Justiz gab es quasi nicht. Es sei denn durch Folter. Die Folter war durch die "Constitutio Criminalis Carolina" (1532) im frühneuzeitlichen Strafsystem als ein Mittel der Wahrheitsfindung zugelassen. Ihre konkrete Anwendung aber wurde der Entscheidung des jeweiligen Richters überlassen.

Eine quantitative Gewichtung der kurtrierischen Verfolgung soll durch den fast völligen Verlust der Gerichtsakten (sie sind vermutlich zum größeren Teil einer gezielten Vernichtung am Ende der Verfolgungsperiode zum Opfer gefallen; Reste gingen später zugrunde) unmöglich geworden sein. Damit schwinden dann auch die Chancen, mit den eigenen Vorfahren weiter zurück zu kommen.

Zwischen 1630 und 1660 traten Krieg und Pest an die Stelle des Hexenwahns." Die Justiz konnte sich nicht mehr mit Hexenprozessen mästen.

Ab ca. 1630 wurde die Bestandssicherung der Justiz, mit Hexenverfolgung, überflüssig. Das Volk

04.07.1680 Zender im Weistum von Steffeln

Beispiele zu den Tätigkeiten des Zender

1793 werden der Zender und Michel Boden in Saarburg beim Amtsverwalter vorstellig "wegen fuhren und wagen und schätzung des Schadens der preußen". 6 Fuder Holz hat die Gemeinde geliefert auf die Wacht "bey frantzen Kreuz, bey Jagers bungert, in Nisen bungert, beim Heiligenhäuschen". In Wiltingen hat man 2 Ochsen für die Preußen gekauft. Die Gemeinde schuldet für solches Vieh 101 Reichstaler 21 Albus. Der Zender ist wegen Lieferung 3 Tage fort nach Trier und Karthaus. Immer wieder folgen Requisitionen, besonders von Holz, Öl, Heu, Hafer, Stroh, Brot. Einmal hat der Zender mit 3 Mann die ganze Nacht Stroh eingetrieben, um es den Kaiserlichen zu liefern. Einem Kroaten hat er Schuh geben müssen, "auf daß er seiner Patroll nach kommen konnte". Das Hofhaus scheint die Hauptwache gewesen zu sein. Noch nach Jahren forderte die Gemeinde Irsch beim Amt zu Saarburg Vergütung des Schadens durch die kaiserlichen Truppen. Dann besann sich das friedliche Kurtrier auf Abwehr des Feindes. Man hob junge Leute aus zum Milizendienst. Das Amt Saarburg stellte 256 Mann. Die erste Kompanie zählte 127 Mann aus der Gaupflege; die zweite Kompanie 129 Mann aus der Stadt Saaarburg und der Irscher Pflege. Irsch stellte 13 Mann und 1 Korporal, Beurig 10 Mann, Serrig 12 Mann 1 Korporal. Die Aufstellung der Listen für die Aushebung, Lieferung usw. kosteten die Gemeinde ein tüchtig Stück Geld. Wer Glück hatte, konnte sich bei der Aushebung "los spielen". Beim Abschied zehrten und zechten Zender und Konskribierte tapfer auf Kosten des Gemeindebeutels. "20 Reichstaler haben sie versoffen"; 2 Milizen haben von der Gemeinde an barem Geld 10 Reichstaler bekommen.

07. 08.1794 "Irscher Gemeindebuch":

Besonders der Zender ist ein geplagter Mann. Unaufhörlich folgen Forderungen der Soldatesca. Er muß Listen aufstellen über alles Mögliche, Quartier machen für Offiziere und Gemeine, Fuhren nach Metz schaffen, Ochsen, Schafe, Spanferkel kaufen zur Fleischlieferung. Er besticht den Fleischcommissar, sonst hätte er noch 3 mal soviel Vieh gefordert, besticht den Schanzmeister, um seine Leute bei den Schanzarbeiten im Ockfener Wald zu erleichtern. Er kauft 12 Pferde und läßt sie nach Coblenz führen, schafft Futter und Schwefelblume für kranke Soldatengäule, Stiefel und Branntwein für Reiter und Officiere, Steinkohlen für den Hufschmied, sorgt für Capitaine, die im Pfarrhause zu Irsch und im Kloster zu Beurig einquartiert sind. Wenn der Franzmann zahlt, erhält der arme Zender wertlose Bons, die er in Saarburg oder Trier einzulösen versuchen kann. All diese Mühe schützt ihn nicht vor Haft und Gefängnis. Wiederholt holt man ihn allein oder in Gesellschaft anderer Dorfväter nach Saarburg und Trier ins Gefängnis, und die Gemeinde zahlt die Gendarmen und Soldaten, die sie als Geiseln holen, Kost und Lohn, zahlt in Trier, um die Gefangenen wieder zu befreien, zahlt , wenn man zur Exekution Soldaten ins Quartier legt. Hatte vielleicht mancher beim Nahen der Revolutionsheere freudig aufgehorcht, weil sie Freiheit und Gleichheit verkündeten, den Zehnt für abgeschafft erklärten, die Enttäuschung blieb nicht aus: Den Zehnt zogen nun die Franzosen ein und versteigerten ihn, und die Gemeinde zahlte die Verzehrkosten der Versteigerer. Der Zender hob fleißig Simpel (Abgaben) in einer Zahl, wie sie früher unbekannt war, und dazu kamen die neuen Steuern: Grund-, Mobil-, Personal-, Fenster- und Türengeld, Stempelsteuer usw.

Zender im Kreis Daun

Dank chronischer Geldnot, den Aegidius ausnutzend, gelang es Balduin im Jahr 1335 dem Dauner drei Zendereien abzukaufen, die im Nordwesten des alten Dauner Wildbanns lagen: „Wylre" mit den Dörfern Kirchwylre, Rachartswylre (=Hinteerweiler) und Berlingen, Geese (=Gees) mit den Dörfern Pelheim (=Pelm), Hengestwylre, Hundeswinkel (beide später wüst gefallen und dem Hof „zum Hane (=Kasselburger Hahn?), und drittens die Zenderei Waltsdorff mit den Dörfern Zylsdorff, Arendorff und Rockeskylle.

Zendereien (auch: Zentnereien, Zenteneie) waren alte lokale Organisationseinheiten aus dem Frühmittelalter; ihre Ursprünge lagen wahrscheinlich in den Hundertschaften den genossenschaftlichen Stammesverbänden freier Männer in fränkischer Zeit. Der Kampbücheler Bezirk war in 2 Zendereien gegliedert. Die Zendereien, geleitet von einem Zender, waren nicht identisch mit den Ortsgemeinden; später wurden sie, teils in veränderter Form, zu Verwaltungseinheiten des kurtrierischen Amtes Daun. Aus der Urkunde von 1553 lernen wir, dass ursprünglich also Walsdorf, Zilsdorf, Arendorf und Rockeskyll einen solchen Regionalbezirk gebildet haben. Mit dem Erwerb der drei Zendereien hat es Balduin erstmalls geschafft, eine Sektion aus dem Dauner Hochgerichtsbezirk herauszulösen.

In den meisten Dörfern wurde der Zender von den Bürgern gewählt. Bei Gerichtstagen sprach er im Namen der Gemeinde und gab Erklärungen über die gemeindlichen Einkommens- und Schuldenverhältnisse. Nach Erich Becker stellten damit die Zendereien eine Vereinigung der örtlichen Banngewalt mit den vom Staat für die Friedenswahrung geschaffenen Selbstverwaltungsbezirken dar. Die Funktion des Zenders bestand somit in der "Ausübung der der Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft zustehende(n) Befehlgewalt"9). Die Banngerichte sind insofern für die Herausbildung des Gemeindegebietes von Bedeutung, da "sich diese lokalen Gerichte auf mehr oder weniger feste Bezirke erstreckten" Der Zender führte die Gemeinderechnung. Man entschied über Schuldforderungen und konnte diese auch eintreiben. Für angerichteten Schaden oder Grenzsteinversetzungen wurden Strafen festgesetzt. Bei Weigerungen konnten Pfändungen durchgeführt werden. Ferner wurde darüber gewacht, dass niemand sein Gut ohne Erlaubnis der Herrschaft verkaufte, verpfändete, vertauschte oder verteilte.

Das Schöffenkolleg zählte 56 Mitglieder und setzte sich aus je 7 Schöffen der 8 Schöffenstühle zu Daun, Mehren, Kelberg, Sarmersbach (Hilgerath), Kirchweiler, Schalkenmehren, Nohn und Walsdorf/Stroheich zusammen. Die Untergerichte konkurrierten mit der Amtsgerichtsbarkeit und standen wie das Hochgericht unter Vorsitz des Amtsschultheißen. Von ihm ging der Rechtszug zunächst nach Daun, nach den Privilegien von 1563 an die Kröver Edelschöffen und sodann ans kurfürstliche Hofgericht. Die Höchstbuße betrug 5 Mark, die Gerichtsbuße 10 alb. (Albus), die Hofsbuße 7 ½ d (denarius, Pfennig). Es konnte jedoch auch über Hals und Bauch, also über Folter oder Tod entschieden werden. Der Zender hatte auch in Kriminal- und Blutsachen zu richten und zu strafen. Die Kosten der Gerichtsverhandlung hatte der Beklagte oder die Angehörigen in Form von Geld Die Kosten der Gerichtsverhandlung hatte der Beklagte in Form von oder Naturalien zu tragen. Sie waren für den Meier und den Steuerboten bestimmt.





Es gab 4 Richtstätten:

eine zwischen Boxberg und Merzbach, eine auf Thommen bei Darscheid, eine bei Kirchweiler und eine bei Walsdorf.

Walsdorf war hierbei der einzige Orte mit eigener Hinrichtungsstelle. Die anderen Hinrichtungsstellen waren Gemeinschaftseinrichtungen



1466 Weistum Daun

Zender in Walsdorf, Stroheich, Oberehe, Zilsdorf, .....Weistum Daum

....Dann hat der Schöffe Contze von Walstorff (Walsdorf) im Auftrag des Zenders gewiesen: Von dem Markstein an auf dem Kuchelsteyn; von da an bis zu dem Spitzensteyn auf der Kuhweide (Findlinge auf der Kuhweide); von diesem Stein dem Wasserlauf nach bis in den alten Bach; der Bachmitte nach bis zu der steinernen Furt; von da an bis auf den Markstein hinter Buchenberg (Bubberg); von dem Markstein bis zum alten Kalkofen; von da geradeaus bis auf den Hag in der Lamporch; von dem Hag bis auf den Markstein auf der hoher künden hinter Arendorff; von dem Markstein bis in den Bettelnderdorffer Weg (Betteldorfer); von da an fort bis auf die hohe Straße (Römerstraße); mitten über die Straße weiter bis wieder zu dem Markstein, wo wir angefangen haben. In diesem Bezirk haben etliche Herren ihre dinglichen Höfe (= Fronhöfe)! Da lassen wir jeden bei seinen Rechten.

Danach hat Thys, Zender von Eych (Stroheich), im Namen der Schöffen daselbst und zu Oberee (Oberehe) gewiesen: von dem Orte am Zeilstorffer (Zilsdorfer) Busch bei dem angrenzenden Feld abwärts bis auf den Hag zu Myrck (Zur Mirk); von da weiter den Graben hindurch bis auf das Ried (Reet) auf dem Hag zu Lampricht (Lambrich); von dem Hag bis zum alten Kalkofen (Am alten Kalkofen); von da an weiter in die Furt; dann die Studich (Am Stückchen) entlang hinauf bis auf Eychenberg (Eichenbusch); von dort bis auf den Markstein (Markstein) und weiter bis auf Kaderkar Syffen (Scheuerseifen); von dem Syffen bis auf Roderdreißgin (Rodderdreesehen); von dem tiefen Syffen heraus und weiter bis an den dürren Stock und von dort aus bis an die Tränke; von der Tränke bis an Woremberger (Wormerich) Stuydgin; weiter geht's die ganze Straße hindurch bis an Grynantzbant; von da hinüber bis an den holdigen Apfelbaum, der auf dem Hügel steht; am Baum vorbei auf den Hoiffgesborn; von dem Born den Graben abwärts bis an die Kleewiese (Kleewiese); von der Wiese bis auf Teiltman sleygin längs den kleinen Wald herab bis zu dem Ort, wo wir angefangen haben.

Daraufhin hat der obengenannte Hofmeister den vorgenannten Thysen gefragt, ob sie alle diese Orte und Grenzmale in das Hochgericht unseres gnädigen Herrn zuweisen. Darauf hat derselbe Thys geantwortet: »Ja.« .....



Quellenangaben

u. a. Kurtrier in seinen Ämtern



Michael Zender, Oberehe

Vielleicht war mein Obervater, MICHAEL ZENDER, * um 1697 + 24. August 1769, Oberehe, von Beruf Schultheiss, ein Nachfahre des Thys, Zender von Stroheich.

Oberehe war über mehrere Jahrhunderte bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts eine kleine Grundherrschaft ("Herrlichkeit") mit wohl einem Hof (Wormerich)
Wormerich = warme Quelle, ebenfalls mit Rückführbarkeit auf Worms, ist heute nur noch in Namen von Flurparzellen.
Der Familienname Wormerich taucht ansonsten häufig mit Ehen Zender Wormerich unter Vorfahren Zender auf

Laut Schul- und Gemeindechronik Oberehe, vom 13. Mai. 1864 berichteten die Alten, dass in der Burg Oberehe (im Internet meist als Schloss bezeichnet) nie die Herrschaften, sondern die Amtsverwalter lebten. Die Burg hatte Feudalrechte in Betreff Lieferungen (den Zehnten) und Dienstleistungen (Frondienste). Demnach müsste die Burg Oberehe eine Zenderei, bzw. Vogtei gewesen sein. Weiteres zur Geschichte der Burg wird noch vom aktuellen Besitzer erwartet.

Am Anfang des Nachvollziehbarem steht der Name Wormerisch in Mehrfachversippung zu Vaters Name. Wormerich (übersetzt warme Quelle), war eine sogenannte Herrlichkeit, Adelssitz. Der Hinweis warme Quelle bedeutete "Sauerbrunnen". Wer in Wormerich die Priester mit dem Allerheiligsten begleitete, Vaterunser für Verstorbene betete, bekam im 13 Jh. 40 Tage Ablass. Aus Wormerich wurde Oberehe. Gemäß Weistum Daun, aus 1466, war derzeit schon mit Gleichnamigkeit meines Vaters Name, identisch der Ehrenfunktion in Oberehe-Stroheich mit Feudalrechten, dh. u. a. Landvermessung, Einnehmen des Zehnten, Abgabe desselben an gnädigen Herrn, betraut. Bis 1742
war die Grafschaft Manderscheid, mit Sitz Oberkail zuständig. Mangels Erbnachfolge war Übername durch Grafen Manderscheid-Blankenheim.
Nach Zerstörung wurde Burg Oberehe als Gutsherrenhof von Johann Christoph von Veyer als Gutsherhof (Zenderei) 1696/98 wieder aufgebaut. Hier ist dann auch Berufsnachweis meines gesicherten Obervater. C. v. Veyer, Theologe, war Besitzer, nicht Bewohner. der Burg, manchmal auch als Schloss bezeichnet. Sein Bruder, Weihbischof in Köln, war Besitzer von Schloss Malberg und insgesamt waren die Geistlichen wohl stinkreich. Manderscheider Adelssitze gehörten letztlich Erzbistümern. Das erklärt auch einiges zum mittelalterlichem Hexenkessel.
Gemäß der Dorfbevölkerung (Schulgeschichte) lebten die Unterbeamten des Grafen Manderscheid-Oberkail, in der Burg Oberehe. Mangels Nachkommen wurde von Manderscheid-Blankenheim fortgeführt. 1794 wurde der Adel Manderscheid, mit franz. Revolution, entmachtet.

das linksrheinische Rheinland und die Eifel. Dem Grundsatz der französischen Revolution folgend wurde der Adel entmachtet und der Feudalismus beseitigt. Frondienste sowie Zehntabgaben und Binnenzölle wurden abgeschafft.
Regional bekannter Namensgleicher, bereits verstorbener Experte für die Volkskunde von Eifel und Ardennen, mit „Volksmärchen und Schwänke aus der Westeifel“ gehört zum Clan, (Komplizierter Versippung auch in mütterliche Familie hinein)
...Letztlich alles Inzucht, meinte man früher in der Eifel. Vor Industriealisierung kamen die Bauern jedenfalls nicht weit, wenn sie nicht mussten.


Burg Oberehe, 1690 zerstört, von Johann Christoph von Veyder, 1696 -1998, wieder aufgebaut.

Homepage Oberehe

Montag, 1. September 2008

Ortsgeschichte Stadtkyll und Weiteres


Stadtkyll
gehört zur Vulkaneifel . Dazu zählen die Regionen Daun, Manderscheid, Gerolstein, Hillesheim, das Obere Kylltal, das Kelberger Land und die Ferienregion Ulmen.

Die Vulkaneifel ist eine Region der Eifel, die sich durch ihre in besonderem Maße mit Vulkanismus verknüpfte geologische Geschichte auszeichnet. ...
Weiter auf:

 Internetverweise zu Vulkaneifel:
Homepage des Vulkanparks im Kreis Mayen-Koblenz. ; Homepage des Vulkanparks Brohltal/Laacher See. ; Homepage des Geoparks Vulkaneifel. ; Homepage der Deutschen Vulkanstraße. ; Homepage des Landkreises Vulkaneifel ; Deutsche Vulkanologische Gesellschaft

Stadtkyll ist eine rheinland-pfälzische Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel (Deutschland) in der Region Trier. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Obere Kyll und staatlich anerkannter Luftkurort. Stadtkyll liegt in der Eifel an der Kyll.




Die
Hompage Stadtkyll
http://www.stadtkyll.de/startseite.html
ist leider gänzlich ohne Geschichte ohne Geschichte. Aber hier finden sich Bilder vom heutigen Stadtkyll und Umgebung.

Stadtkyll, Kreis Daun (Vulkaneifel)
Erstmals erwähnt ist der Geburtsort des Vaters "Stadtkyll" als Kölner Kirchenbesitz um das Jahr 1250. Es stieg zum Mittelpunkt im Oberen Kylltal auf. Im Jahre 1292 war Stadtkyll schon eine Stadt mit Mauerbering und Burg. Sehenswert ist sicherlich die Pfarrkirche St. Josef in der Ortsmitte. Die Kirche wurde erstmals im 13. Jahrhundert errichtet. Seitdem wurde sie nach einem Brand und einigen anderen Katastrophen mehrmals wieder aufgebaut und nach der letzten Wiedererrichtung im Jahre 1853 ist sie bis heute erhalten geblieben.....

Weiteres zur Geschichte

Am 1. Oktober 1989 feierte die Marien-Apotheke in Stadtkyll ihr 150-jähriges Bestehen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie zu einer kurzen Zeitreise durch die vergangenen 150 Jahre einladen.

Die bezeichnete Apotheke lag hinter Opa´s abgerissenem Haus.


Adolf Kettel schreibt in
"Die Stadtkyller Erblehen
und ihre Lage innerhalb der Ringmauern"

das die ehemalige Burganlage mündlich überliefert Zehntscheune genannt wurde.


Es ist zweifelhaft, aber nicht absolut ausgeschlossen, dass meine väterlichen Vorfahren Zender etwas damit zu gemeinsam hatten. Zender war ein Beruf. Vorfahren lebten allerdings, soweit feststellbar in relativ kleinem Umkreis. Direkter Vorfahre war Zugezogener aus Walsdorf. Das liegt 15 km von Stadkyll entfernt. Weitere direkte Vorfahren lebten in Oberehe, 4 km von Walsdorf entfernt. Der erste bekannte Vorfahre lebte in Kerpen, ebenfalls 4 km von Walsdorf entfernt. Erster Vorfahre Zender war lt. Heiratsurkunde beim Millitär, lebte folglich, einer Ortsgeschichte zu Folge, mutmaßlich in der Burg Kerpen . Zweiter bekannte direkte Vorfahre Zender war Schultheis (identisch mit Zender) in Oberehe. Lt. Schulgeschichte Oberehe war die Burg die Zenderei. Es war lt. mündlichen Überlieferungen der Alten nicht Lebensort der Grafen, sondern der unmittelbar Bediensteten des Grafen. Der Zender, bzw. Schultheiß, leitete in der Eifel die Gerichtsgemeinde, hatte Befehlsgewalt im Banngericht.
Bilder von Burgen Kerpen, Oberehe, finden sich unter Ausflugsziele
Hillesheim. Eindeutige Nachweise habe ich noch nicht zu Mutmaßungen. Hier stehen noch Forschungen, ggf. im Staatsarchiv Koblenz, aus.
Unvollständige, nicht ganz korrekte Einwohnerlisten, zur Eifel, ab 17 Jh. von Thomas A.Pick, Oregon, der sicher Mormonendatenbank nutzte, ist im Netz. Hierzu die wesentlichsten Lebensorte der Vorfahren. Oberehe, Walsdorf, Stadtkyll, Glaad (teilweise Jünkerath)

Stadtkyller, aber auch Zender in Jünkerath, Glaadt die teilweise zu verschiedenen Zeiten letztendlich aus Oberehe kamen, nichts mehr von Verwandtschaft wussten waren scheinbar erstrangig bei der Preußischen Staatsbahn beschäftigt, die Anfang letzten Jh. aufkam. Das war damals ein großes Ereignis. Auch Opa verdiente dort seinen hauptsächlichen Unterhalt. Desweiteren war er Nebenerwerbslandwirt. Im Dauner Jahrbuch findet sich chronologische Geschichte zur Vennbahn.
Weiteres: ...Die Eifeler Eisenbahnen 1864 - 1914 in zeitgenössischen Fotografien

Im Jahre 1931 wurde von Johann Zender (RB-Oberinspektor) in Privatinitiative auf eigenem Grundstück neben der St. Antonius- Kirche in Jünkerath ein Tennisplatz gebaut.

Quelle: Ausgabe 1989 Tennisclub Jünkerath




Juden in Stadtkyll
"Das Heltenhaus in Stadtkyll war laut Adolf Kettel offenbar ein ehemaliges Judenhaus, von dem kein Erbzins zu zahlen war. Juden entrichteten den „Judentribut" Dieses Helten-Haus gehörte im 19 Jahrh wieder einer jüdischen Familie, der Hausname „an Helten" ist überliefert worden. "
Auch Servatius Heinrichs, meinen Urgroßvater, erwähnt er. Dieser war Gerber.

Quelle: Jahrbuch Daun
Adolf Kettel
Die Stadtkyller Erblehen und ihre Lage innerhalb der Ringmauern


Der Autor Adolf Kettel lebte auf gleicher Straße wie mein Opa. Familie Serve (verwandte Zender) aus Stadtkyll, berichtete mir die Zender hätten ursprünglich im Heltenhaus gelebt. Der Familiennahme musste nicht identisch mit Hausname sein. Familie Serve ist mit Familie Rothschild (Juden) verwandt. Mein Vater wusste von jüdischer (aber nicht unmittelbarer) Verwandtschaft. Zu Vorfahren der Großmutter Heinrichts, die in mütterlicher Vorfahrenlinie Mutter mit Geburtsname Goldstein, Vater Jakoby, hat, fand ich nichts Genaues heraus, weil es Zugezogene waren. Das insbesondere Goldstein ein typisch jüdischer Name ist, steht für mich außer Frage.


"In Jünkerath erinnert man sich einer alteingesessenen Familie Rothschild, die eine Metzgerei besaß. Aus dieser Familie stammte ein Rothschild, der in Lissendorf mit Vieh handelte. In Stadtkyll lebten Juden gleichen Namens; einer von ihnen hieß mit Vornamen Mar (1882 - 1915). Mar Rothschild liegt auf dem jüdischen Friedhof Gerolstein begraben."

Quelle: Christoph Stehr
DIE JÜDISCHE BEVÖLKERUNG IN GEROLSTEIN BIS 1945:


Gemeint ist sicher Max Rothschild.

Quelle:
Gerolstein
Jüdischer Friedhof (1)


Im Landkreis Prüm, zu dem bis 1970 auch Stadtkyll gehörte, lebten

1925
37.603 Menschen, davon
438 Evangelische, 37.079 Katholiken, 1 sonstiger Christ, 31 Juden.

1933
38.318 Menschen, davon
502 Evangelische, 37.778 Katholiken, 1 sonstiger Christ, 17 Juden

1939
40.598 Menschen, davon
1.573 Evangelische, 38.522 Katholiken, 6 sonstige Christen, 0 Juden

Quelle: Verwaltungsgeschichte Prüm.

Kurt Rothschild, Transportunternehmer
lebt noch heute in Stadtkyll, wurde 1966 Leiter der DLRG (Deutsche-Lebens-Rettungsgesellschaft).
Quelle: Stadtkyll, DLRG Geschichte.

Ob Verknüpfung zur weit verzweigten Bankerfamilie Rothschild sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Heute entdeckte ich betreffend Ahnenforschung im Netz anmeldungsbedürftige Rothschild Familie Tree


Ergänzungen folgen.


Stadtkyll - Luftkurort in der Eifel: Aktuelles: "- Mit Google Toolbar gesendet"

Familien- u. Eifelgeschichte

Jahr Eifel- u. Familiengeschichte

-50 58-50 v. Chr. Neue Epoche. 12 v. Chr. Entsteht Trier (Treverium)

68 Trevereraufstand 68-70 n. Chr.

1300 Stadtkyll als Hochgerichtsplatz erwähnt. Hexenprozessen dort, von 1580 - 1633.

1531 Johann Thys zu Herresbach im Herzogtum Luxemburg, jetzt Neubelgien, vertritt in einem Zehntstreit, die Filialkirche Heppenbach gegen die Abtei Malmedy.

1632 Stadtkyll brennt, mit Ausnahme von 3 Häusern. (30jähriger Krieg). Soldaten hatten, nach Plünderung, Feuer gelegt.

1656 Susanna Thys zu Herresbach (Herzogtum Luxemburg) ist infolge des dreißigjährigen und des fortdauernden Französisch-Spanischen Krieges verarmt. Sie besitzt ein geringes Pferd, drei Stück geliehenes Rindviehs -gewinnt ein Malter Frucht durch roden- hat große Schulden.

1658 Der gesamte Ort Herresbach flüchtet vor den Franzosen ins Kurtrierische. Rückkehr 1659.

1666 Paulus Cremer in Winterspelt, scheidet, wie es scheint, aus dem Bergwerksverband Bleialf aus.

1667 Peter Theis aus Herresbach übernimmt, wie üblich, bei seiner Verheiratung in den Michelshof zu Mützenich, den Haus- und Familiennamen Michels.

1695 Bartholomäus Michels zu Mützenich, Schaftsschöffe, beginnt seine erhaltenen Aufzeichnungen über den Bau der von seinem Onkel gestifteten Dorfkapelle da selbst niederzuschreiben.

1705 Bartholomäus Michels, als als Kapellenmomper zu Mützenich, leert beim Anzug der Truppen unter Marlborough den Opferstock.

1706 Bartholomäus Michels ist wegen der Kriegsleistungen des Amtes Schönberg fortwährend tätig, geht dieserhalb mit seinem Schultheiß nach Prüm und nach Trier zum Generaleinnehmer von Hontheim. "Bei Hof" erhält er dort eine kleine Beisteuer für die Dorfkapelle.

1712 Peter Theis-Michels von Mützenich stiftet in seinem Geburtsort Herresbach eine Jahresmesse, die um 1930 noch gelesen worden ist. (Weitere Erkundigungen des Hermann Spoo hierzu blieben ohne Antwort.)

1731 Peter Michels aus Mützenich, des Bartholomäus Sohn und des Peter Theis-Michels Enkel, übernimmt bei seiner Einheirat in Winterspelt den Haus- und Familiennamen Spoo sprich Spu. Seitdem tragen die Nachfahren den Namen Spoo.

1756 Erstgeburtsverzicht des Johann Spoo, Winterspelt, zugunsten seines Bruders Lorenz. Er selbst übernimmt das Weires-Stockhaus in Ihren. Sein Vater Peter Spoo, gebürtig aus dem Michelshaus in Mützenich, huldigt als Hofbote des Hofbezirks Winterspelt zu Prüm auf dem Markt mit den übrigen Landgesessenen dem neuen Trierer Kurfürst Johann Philipp von Walderdorf.

1757 Im siebenjährigen Krieg wird ein Sohn des Peter Spoo zum triererischen Regiment gezogen. Peter dingt für 41 Reichstaler Courant einem jungen Mann aus dem benachbarten Winterscheid als Ersatzmann. Dieser muss ein Pfand stellen, Nach einigen Jahren hört man von seinem Tod, worauf ein Teil der Pfandsumme zurückerstattet werden muss.

1758 Paul Cremer von Winterspelt gewinnt durch Abstand seines älteren Bruders das Recht als Stockerbe.

1814 30 Juli: In Stadtkyll, brennen, nach Ausbruch eines Feuers, bei Ww. Weher 57 Häuser ab. Der ganze Ort liegt in Schutt und Asche. Nur die Mühle und des Anton Roß frühere Burg blieb verschont. Von der Kirche blieben nur der Turm und Mauerwerk stehen. Schaden: 26,642 preußische Taler.

1854 7. Juni : In Stadtkyll brennen 52 von 92 Häusern. Von 672 Menschen sind 300 obdachlos. Brandverursacher war vermutlich ein zugezogener Geisteskranker. Schaden: 41 Schafe, 31 Lämmer, 18 Stack Rindvieh, 3 Schweine und 4 Pferde. Mobilar, Kleider, Lebensmittel wurden ein Raub der Flammen. Schaden: 60.000 Taler. Menschenleben waren nicht zu beklagen, jedoch waren viele verwundet, zwei schwerverletzt.

1876 Beim Kaufmann Schlemmers, in Stadtkyll, bricht durch Unvorsichtigkeit eines Hausbewohners Feuer aus. Der Jäger Schlemmer hatte auf dem Speicher seines Geschäftes ein Pulvermagazin angelegt. Ein gewaltiger Funkenregen ergoß sich über die angrenzenden Häuser im "Köggel" und in der "Hüll". Augenblicklich gingen acht noch zum Teil mit Stroh gedeckte Häuser in Flammen auf.


1884 Auf dem Burgberg, in Stadtkyll brennen 10 Häuser.

1945 Bombenangriff auf Stadtkyll. Folgende Häuser vollständig in Schutt und Asche: Johann Kirschbach, Matthias Kirschbach, Josef Bohnen, Ww. Matthias Dahm, geborene Zender, Wilhelm Jobelius, Josef Leuwer, Johann Kettel (Schlosserei, Wilhelm Kettel, Anton Manderfeld (ehem. Poststelle), Peter Maus (Schmiede), Josef Maus, Johann Becker, Ww. Maria Hohn, Anton Weiß und das Gebäude der Raiffeisenkasse. Die restlichen Häuser wiesen große Schäden auf.März 1945 waren die meisten Gebietsteile des heutigen Landes Rheinland-Pfalz durch amerikanische Truppen besetzt worden; in vier südpfälzischen Landkreisen (Bergzabern, Germersheim, Landau, Speyer) und der Stadt Speyer standen französische Truppen . Noch vor der allgemeinen Kapitulation wurden von der Besatzungsmacht, meist in unmittelbarem Anschluß an die Besetzung, für jede Gemeinde, Stadt, Amt und Landkreis, deren Hauptverwaltungsbeamte sich in der Regel rechtzeitig abgesetzt hatten, unbelastete Persönlichkeiten als kommissarische Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte eingesetzt. Ihnen fiel es zu, die vordringlichen Aufgaben der Verwaltung wahrzunehmen, aber auch den Befehlen der Besatzungsmacht nachzukommen und ihr gegenüber für die Inter essen der Bevölkerung einzutreten.

10.07.1945: Ganz Rheinlandpfalz von französischen Truppen besetzt.

Bombenangriff auf Stadtkyll. Folgende Häuser vollständig in Schutt und Asche: Johann Kirschbach, Matthias Kirschbach, Josef Bohnen, Ww. Matthias Dahm, geborene Zender, Wilhelm Jobelius, Josef Leuwer, Johann Kettel (Schlosserei, Wilhelm Kettel, Anton Manderfeld (ehem. Poststelle), Peter Maus (Schmiede), Josef Maus, Johann Becker, Ww. Maria Hohn, Anton Weiß und das Gebäude der Raiffeisenkasse. Die restlichen Häuser wiesen große Schäden auf.März 1945 waren die meisten Gebietsteile des heutigen Landes Rheinland-Pfalz durch amerikanische Truppen besetzt worden.10.07.1945: Ganz Rheinlandpfalz von französischen Truppen besetzt.

1946 Erste freie Wahlenm nach dem Krieg, September und Oktober 1946
1947 22. November 1946 bis 26. April 1947 Verfassungsentwurf ausgearbeitet
1947 25. September 1947 Übersendung des Verfassungstextes: OKD Dr. Zengele
1948 4. Januar 1948 Rundschreiben an ”alle Landräte von Rheinland-Pfalz” .

Zender, bekannte Namensvettern

Professor Dr. Hans Zender
Komponist, Dirigent und Autor

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